Veranschlagte Mittel zur Erfüllung der Klimaschutzzusagen der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher anvisierter Planzahlen für einerseits Verpflichtungsermächtigungen und andererseits Barmittel für jedes der Jahre 2016 bis 2019 in jedem der für die Klimafinanzierung relevanten Titel der jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaushalts gelangt die Bundesregierung, wie im Eckwertebeschluss zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2016 und zum Finanzplan 2015 bis 2019, Seite 10, erklärt, zu dem "Einvernehmen, dass die im Finanzplanungszeitraum veranschlagten Mittel ausreichen, um die Klimaschutzzusagen der Bundesregierung (Kopenhagen-Zusage) zu erfüllen", und anhand welcher Kriterien wird hier bemessen und bewertet, dass durch diese Planzahlen die "Klimaschutzzusagen der Bundesregierung (Kopenhagen-Zusage)" auch tatsächlich erfüllt werden?