Veranschlagte Ausgaben für Aus- und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung ihrer nach meiner Ansicht insoweit zustehender haushaltspolitischen Gesamtverantwortung für die wirklichkeitsgerechte Veranschlagung der Zahlbeträge für die im gültigen Bundesschienenwegeausbaugesetz hinterlegten Aus- und Neubauvorhaben im Einzelplan 12 gerecht, in dem sie unter Heranziehung der Baukostensätze von 2020 und einer Prognose für die Nominalisierungskosten und Risikoaufschläge für die Einzelvorhaben dem Parlament und der Öffentlichkeit aufzeigt, dass erst die vom Parlament abwägend zu entscheidende Gesamtwertprognose die Zahlbeträge für die Finanzierung der Projekte aus dem Einzelplan 12 ergibt und nicht die weit darunter liegenden Kostenermittlungen auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplanes 2030, die zudem nicht die noch zusätzlich zu veranschlagende Mehrwertsteuer enthalten?