Verankerung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch im Rahmen des Ausbaus der Windenergie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung beim weiteren Ausbau der Windenergie, zur Gewährleistung eines besseren Interessensausgleiches zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits, wie schon im Jahr 2014 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1310) erneut vorschlagen, eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch (BauGB) zu verankern, oder sind andere Maßnahmen geplant, den Bundesländern eine Möglichkeit zu geben, eine Abstandsfestlegung rechtssicher umzusetzen?