Verankerung des Grundrechts auf anwaltliche Beratung im Grundgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung der Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer, den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern, bekannt, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu im Hinblick auf die Tatsache, dass die Verteidigung und Durchsetzung der Grundrechte von Menschen weltweit unter Druck geraten, und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hierzu einen Gesetzentwurf, um die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu stärken (www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-20-2025-v-1102025/brak-hauptversammlung-beschliesst-zu-grundrecht-auf-anwaltlichen-beistand-und-zu-sammelanderkonten/)?