Verankerung der aus Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft oder mangelnder Beherrschung der deutschen Sprache resultierenden Nachteile am Arbeitsmarkt als Auftrag an die Arbeitsverwaltung in § 1 SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Nachteile am Arbeitsmarkt, die aus der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft oder der mangelnden Beherrschung der deutschen Sprache resultieren, als Auftrag an die Arbeitsverwaltung in § 1 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu verankern, und wenn nein, warum nicht?