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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-249073

Veränderungssperre hinsichtlich der Steilwand der Südwestseite des Steinbruchs des ehemaligen Konzentrationslagers Flossenbürg

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass die zuständige Bundesbehörde im Bescheid vom 20. August 1993 bzgl. des Steinbruchs auf dem Gelände des ehemaligen KZ Flossenbürg (&quot;Wurmstein&quot;), auf dem heute noch Granit abgebaut wird, festgehalten hat, es dürften an der bestehenden Steilwand an der Südwestseite keinerlei Veränderungen vorgenommen werden (vgl. www.steinbruch-wurmstein.de/), und wenn ja, welche Ergebnisse haben etwaige Nachforschungen der Bundesbehörde zur Frage ergeben, ob die Lagerung von Abraum und Produktionsrückständen an ebendieser Steilwand sowie der laufende Betrieb mit möglichen Beschädigungen der Steilwand sehr wohl eine &ndash; dann auflagenwidrige &ndash; Veränderung der Steilwand darstellt, die den Erinnerungswert bzw. die Existenz der Gedenkstätte einschränkt, wie dies von Kritikern des laufenden Steinbruchbetriebes seit Jahren kritisiert wird?