Veränderungen der Rechtsansicht der Europäischen Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Veränderungen der Rechtsansicht der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussagen vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann, dass es der Bundesregierung gelungen sei, "die Rechtsansicht der Kommission bei einer ganzen Reihe von Dingen zum Wohle unserer Unternehmen zu ändern" (Plenarprotokoll 20/57) konkret herbeigeführt, und welche konkreten Ergebnisse hatte der in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/3859 bestätigte Austausch des Bundesministeriums der Justiz zu den nach Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2019/1937 bestehenden Möglichkeiten der Betrauung eines Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle mit der Europäischen Kommission?