Veränderung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) über eine ausreichende Datengrundlage verfügt, damit der "Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs" beim BVA entsprechend des im Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember 2016 erteilten Auftrags, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) empirisch abschätzen kann, oder plant sie weitere gesetzgeberische Maßnahmen, um diese Datengrundlage zu schaffen und insbesondere die Erhebung oder Zurverfügungstellung von soziökonomischen Daten, der Regionalmerkmale sowie Daten für die Bereiche Krankengeld und Auslandsversicherte zu ermöglichen?<br /> <br /> Welche Vorschläge sind nach Einschätzung der Bundesregierung die im Erlass des BMG vom 13. Dezember 2016 über den "Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs" beim BVA genannten "relevanten Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA"?