Veränderung der Steuereinnahmen bei Wegfall der Werbungskosten für den Arbeitsweg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie würden sich die Steuereinnahmen (gesamtstaatlich) verändern, wenn die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG) nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden könnten (vollständiger Übergang zum Werkstorprinzip), und würden sich die Steuereinnahmen verändern, wenn die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Nummer 4 EStG) mit der Anhebung der Werbungskostenpauschale auf 2 000 Euro vollständig abgegolten wären, also keine weiteren Entfernungskosten mehr geltend gemacht werden könnten?