Veränderung der Preisgleitklauseln bei Wärmeversorgern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann führt eine Veränderung der Preisgleitklauseln bei Wärmeversorgern – ebenso wie eine direkte Änderung des Arbeitspreises analog zum Erdgas – nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls zur Beweisnotwendigkeit der Erforderlichkeit von Preisveränderungen bzw. zur Beweislastumkehr nach § 27 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften und was gilt, wenn die neue Preisgleitklausel aktuell nicht zu höheren Preisen führt aber in der Zukunft eine zeitnähere Senkung des Preises im Vergleich zur vorherigen Preisgleitklausel verhindert?