Veränderung der Hartz IV-Regelleistung bei verfassungsgemäßer Fortschreibung anhand der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Ausgabepositionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass sie mit der Fortschreibung der Hartz-IV-Leistungen anhand der Rentenentwicklung eine für verfassungswidrig erklärte Norm (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010) weiter anwendet, und welche Veränderung der Regelleistung hätte sich nach einer verfassungsgemäßen Fortschreibung anhand der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Ausgabepositionen (bitte angeben, welcher) ergeben müssen?