Verabschiedung eines Gesetzes zur Stärkung der Presseauskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung und -behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung insgesamt in dieser Wahlperiode noch ein Gesetz zur Stärkung der Presseauskunftsrechte gegenüber der Bundesregierung und -behörden verabschieden, wie dies die Regierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag (Zeile 669 f.) vereinbart hatten und wie das Bundesverwaltungsgericht schon 2013 forderte, oder verneint die Bundesregierung weiterhin ihre Gesetzgebungskompetenz (www.tagesspiegel.de/politik/rechte-fuer-presse-werden-nicht-gestaerkt-koalition-entscheidet-sich-gegen-mehrtransparenz-fuer-bundesbehoerden/25143808.html), so dass die Bundesregierung auf Anwaltskanzleien zwecks Antworthilfen auf Presseanfragen weiter zurückgreifen muss?