Verabschiedung einer Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es angesichts der in dem Rechtsgutachten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes a. D., Hans-Jürgen Papier, genannten Argumente für möglich, eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrates zu verabschieden, und wenn ja, auf Grundlage welcher juristischen Überlegungen?