Verabschiedung des Rechtsrahmens für intelligente Messsysteme
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wann wird die Bundesregierung die verschiedenen rechtlichen Regelungen bei intelligenten Messsystemen (u. a. Rollout-Verordnung, Datenkommunikations-Verordnung, Lastmanagement-Verordnung etc.) verabschieden, vor dem Hintergrund, dass die nicht vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zugelassenen Messsysteme nach § 21e Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nur noch bis zum 31. Dezember 2014 eingebaut werden dürfen, und wer trägt die Umbaukosten (bitte unter Angabe der voraussichtlichen Kosten) im Falle eines Widerrufs der eingebauten Messsysteme nach Verabschiedung des (verzögerten) Rechtsrahmens?</p>