Verabschiedung des EU-Haushalts bis zum Jahresende 2018
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um nach dem Scheitern der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Europäischem Parlament am 19. November 2018 zum EU-Haushalt 2019 auf dessen Verabschiedung vor Jahresende hinzuwirken, und sollten aus Sicht der Bundesregierung im laufenden Jahr nicht abgerufene Mittel für Zahlungen aus dem diesjährigen EU-Haushalt in den EU-Haushalt des Folgejahres übertragen werden können (bitte begründen)?