Verabschiedung des Beschlusses zum Fusionsreaktor ITER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der ITER-Beschluss erst im Jahr 2021 endgültig vom Wettbewerbsrat für Forschung verabschiedet werden soll (vgl. Antwort auf meine Mündliche Frage 53 auf dem Plenarprotokoll 19/191), und wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verzögerung auf die planmäßige Übermittlung des finanziellen Euratom-Beitrags zum gemeinsamen Unternehmen auswirken?