Vaterschaftsfeststellungsverfahren als Voraussetzung für die Einreise einer deutsch-ägyptischen Familie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für richtig und verhältnismäßig, wenn einer binationalen (hier: deutsch-ägyptischen) Familie von der deutschen Botschaft in Kairo nach deren Angaben angeraten wird, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren inklusive eines DNA-Tests zum Abstammungsverhältnis von Vater und Tochter in Deutschland zu betreiben, obwohl es sich bei einem DNA-Test, den die Betroffenen als diskriminierend empfinden und ablehnen, um einen aus meiner Sicht grundrechtsrelevanten Vorgang handelt und im konkreten Fall zudem kein vernünftiger Zweifel an der Vaterschaft bestehen kann, unter anderem, weil die deutsche Botschaft in Kairo die Vaterschaft für zwei weitere Kinder der Eheleute bereits bestätigt hat, weil eine legalisierte Geburtsurkunde vorliegt, die die Vaterschaft bestätigt, und die Eltern seit zehn Jahren nach ägyptischem Recht rechtskräftig verheiratet sind und nach ägyptischem Recht die Vaterschaft bereits besteht (aus deutscher Sicht liegt wegen der Eheschließung in der ägyptischen Botschaft eine "hinkende" Eheschließung vor; vgl. den von mir an das Auswärtige Amt herangetragenen Einzelfall, Aktenzeichen 507-02/520.SE, Antwort des Auswärtigen Amts an mich vom 2. August 2023; bitte ausführlich unter Angabe entsprechender Rechtsgrundlagen begründen), und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesem Einzelfall ergreifen, um der betroffenen Familie schnellstmöglich und unkompliziert zu helfen, etwa durch ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren oder andere dem Einzelfall angemessene Lösungen (bitte konkret und begründet darlegen)?