V-Personen des Verfassungsschutzes in der rechtsextremistischen Organisation "Blood and Honour"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu V-Personen der Verfassungsschutzämter des Bundes bzw. der Bundesländer in der rechtsextremistischen Organisation "Blood and Honour" in Deutschland zwei Jahre vor und nach deren Verbot durch das Bundesinnenministerium (bitte Zahl, Name und Verpflichtungszeitraum angeben), und welche Erkenntnisse zum NSU-Trio Böhnhard, Mundlos und Zschäpe, insbesondere zu deren jeweiligem Aufenthaltsort nach deren Untertauchen im Jahr 1998, erlangten die Verfassungsschutzämter aus diesen Quellen von diesen V-Personen?