Urteile des Bundessozialgerichts zu existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für EU-Bürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den vom Bundessozialgericht am 3. Dezember 2015 gefällten Urteilen, in welchen es die Fälle konkretisierte in denen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger existenzsichernde Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten können, und beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, damit die von diesen Urteilen betroffenen arbeitsfähigen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Leistungen nach dem SGB II statt nach dem SGB XII beziehen können?