Urteil zu ausstehenden Mietzahlungen und sonstigen Kosten für den ehemaligen Dienstsitz des BMI in Berlin
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen Nachrichtenmeldungen (u. a. www. tagesspiegel.de vom 18. Juni 2017 "Von Moabit zum Berliner Hauptbahnhof, Umzug kann für Innenminister teuer werden") zu, nach denen die Bundesrepublik Deutschland vom Landgericht Berlin verurteilt wurde, 18 282 764,88 Euro ausstehender Mietzahlungen zuzüglich Zinsen für das vom Bundesministerium des Innern bis 2016 genutzte Dienstgebäude im Moabiter Spreebogen zu zahlen?<br /> <br /> Hat das Bundesministerium des Innern gegen dieses Urteil Berufung eingelegt bzw. wird das Bundesministerium des Innern Berufung einlegen?<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass in einem zweiten Prozess gegen das Bundesministerium des Innern Rückbaukosten und Kosten für Schönheitsreparaturen für das Objekt in Höhe von ca. 20 Mio. Euro vor dem Landgericht Berlin gefordert werden?<br /> <br /> Welche Kosten könnten nach Einschätzung des Bundesministeriums des Innern auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zukommen?