Urteil gegen einen iranischen Diplomaten wegen Planung terroristischer Anschläge auf iranische Oppositionelle im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Urteil vom 4. Februar 2021 im Prozess gegen Assadollah Asadi und andere (Brisanter Prozess in Belgien – Iranischer Diplomat wird als Terrorplaner enttarnt, Tages-Anzeiger; Versuchter Terroranschlag: 20 Jahre Haft für iranischen Diplomaten, tagesschau.de; Aktenzeichen: GBA 3 BJs 28/18-1; BKA: ST 24-050006/18), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre sicherheitspolitischen Einschätzungen bezüglich einer möglichen Gefährdung von in Deutschland lebenden Menschen, die in gedanklicher und handelnder Opposition zum derzeitigen iranischen Regime stehen? <br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei dem unter Mitwirkung verschiedener Geheimdienste vereitelten Attentat um einen politisch motivierten Akt des iranischen Staatsterrorismus handelt, dessen Spurensuche bei der Urheber- bzw. Mitwisserschaft bis in die höchsten Kreise des Mullahregimes geht, und wenn nicht, warum bezieht sie hier eine andere Position? <br /> <br /> Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den Schutz vor iranischen Oppositionellen bzw. Iranerinnen und Iranern mit deutscher Staatsbürgerschaft, die in aktiver Opposition zum iranischen Mullahregime stehen, besser zu gewährleisten? <br /> <br /> Was für Auswirkungen hat das Urteil auf die zukünftige Ausrichtung der Politik der Bundesregierung gegenüber dem iranischen Regime, und welche konkreten Maßnahmen wie Ausweisung von Diplomaten, Sanktionen gegen Vertreter des Regimes in Teheran sowie Ermittlungen und Verfolgungen zwecks des Aushebelns von Geheimdienst-Netzwerken des Regimes in Europa werden von der Bundesregierung und im Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU ergriffen bzw. in Erwägung gezogen (www.sueddeutsche.de/meinung/iran-der-staatsterorist-1.5196133)?