Urteil des EuGH zur Weservertiefung bzw. zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 1. Juli 2015 zur Weservertiefung bzw. zur EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Rechtssache C-461/13, und wie wird sie zukünftig sicherstellen, dass sich bei Ausbaumaßnahmen die Gewässerqualität nicht verschlechtert?