Urteil des Bundessozialgerichts zum Anspruch auf Sozialhilfe von Ausländern aus einem EU-Land
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), dass jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, künftig Anspruch auf Sozialhilfe hat, hinsichtlich seiner finanziellen Auswirkungen und hinsichtlich der Sogwirkung für Migranten, wegen gestiegener Attraktivität Deutschlands in das deutsche Sozialsystem einzuwandern?