Urteil des Bundesgerichtshofes über den Umfang einer zu erteilenden Auskunft der SCHUFA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2014 (VI ZR 156/13) über den Umfang einer von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) zu erteilenden Auskunft, und sieht sie angesichts der Tatsache, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Unklaren über die Gewichtung personenbezogener Daten gelassen werden, eine Gesetzeslücke, die es auch hinsichtlich der durch "Big Data" massiv anwachsenden Auswertungen von Datenbeständen umgehend zu schließen gilt?