Urteil des Bundesfinanzhofs zur Stundung der Wegzugsbesteuerung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung angesichts des Urteils des Bundesfinanzhofs im Wächtler-Verfahren (Az. I R 35/20) zur dauerhaften und zinslosen Stundung der Wegzugsbesteuerung bei Wegzug in die Schweiz und EU-/EWRStaaten, und sieht sie Anpassungsbedarf bei der aktuellen gesetzlichen Regelung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 des Außensteuergesetzes?