Urlaubsbeschränkende Maßnahmen bei der Bundespolizei während der Fußball-EM
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Einlassung der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11364, während der Fußballeuropameisterschaft der Herren habe die Bundespolizei "auch urlaubsbeschränkende Maßnahmen für die gesamte Einsatzorganisation im Turnierzeitraum erlassen", so zu verstehen, dass für die Bundespolizei eine generelle Urlaubssperre gilt – wie in der Medienberichterstattung interpretiert wurde –, und wenn nein, welche urlaubsbeschränkenden Maßnahmen wurden konkret erlassen?