Urheberrechtsverletzungen im Internet in Familienhaushalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Bedarf, aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, in der Frage, ob sich ein Anschlussinhaber darauf berufen kann, dass in seinem Haushalt auch andere Familienmitglieder das Internet nutzen können oder ob der Anschlussinhaber darlegen muss, wer genau der Rechtsverletzer ist oder was die haben (vgl. bspw. das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 6. März 2014, Az. 42 C 368/13 und das Urteil des Landgerichts München vom 19. März 2014, Az. 21 S 10395/13), Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung herzustellen, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hierbei (bitte begründen)?