Urheber bestimmter Inhalte des Renewal Assessment Reports zum Unkrautvernichter Glyphosat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass im öffentlich zugänglichen Renewal Assessment Report (RAR) des für die EU-Risikobewertung als Bericht erstattender Mitgliedstaat der EU (rapporteur member state – RMS) von Glyphosat zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, für Deutschland als Bericht erstattender) im toxikologischen Teil (http://corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/glyphosate_ rar_08_volume_3ca-cp_b-6_2013-12-18_san.pdf) nur die kursiv gedruckten Teile aus der Feder der BfR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter stammen, die anderen Teile dagegen direkt aus den vom Unternehmensverbund und Antragsteller Glyphosate Task Force (GTF) eingereichten Unterlagen übernommen wurden (wieam13. Mai 2015 von The Guardian berichtet: www.theguardian.com/science/political-science/2015/may/13/chemical-reactions-glyphosate-and-the-politics-of-chemical-safety und vom BfR im RAR selbst konstatiert – S. 1), und handelt es sich dabei um ein nach globalen Risikobewertungsstandards übliches Vorgehen?