Unzulässige Abschalteinrichtungen in weiteren Audi-Fahrzeugen
Erstmalige Untersuchung der Modellreihen A7/A8 durch Kraftfahrt-Bundesamt bzw. VW-Untersuchungskommission bzw. Entdeckung unzulässiger Abschalteinrichtungen, Erörterung mit Vertretern von Audi oder VW, Abweichungen getesteter Fahrzeuge, betroffene Fahrzeuge in Deutschland sowie Fuhrparks von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden (Dienstwagen), Wiederherstellung der Konformität, verbindlicher Rückruf durch das KBA, Umrüstungsabschluss, Konsequenzen bei Nicht-Teilnahme des Fahrzeughalters, Sanktionen gegenüber Audi, Untersuchung anderer Motor-Getriebe-Kombinationen bzw. der Manipulation von CO2-Emissionen über eine Lenkwinkelerkennnung<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)