Unwürdige Tiertransporte stoppen
Einhaltung tiertransportrechtlicher Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bis zum endgültigen Beförderungsort, Unterbindung von Lebendtierexporten an Ziele außerhalb der EU bei Nichteinhaltung europarechtlicher Tierschutz-Mindeststandards, Durchführung von Kontrollen nach Artikel 28 Verordnung (EG) 1/2005 i.V.m. Artikel 45 Verordnung (EG) 882/2004, Durchsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der Transportfähigkeit von Tieren