Unwahre Altersangaben von Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass Flüchtlinge ihr Alter nach mir bekannten Berichten aus Kommunen häufig wahrheitswidrig mit unter 18 Jahren angeben, um als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zunächst in die Zuständigkeit des Jugendamtes zu fallen und sich bei vermeintlichem Erreichen der Volljährigkeit als Obdachlose zu melden und damit höhere Leistungen auf Basis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch anstatt des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhalten und gegebenenfalls das Recht zum Familiennachzug zu bekommen, und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen (z. B. Hinwirken auf eine flächendeckende Altersfeststellung und Rückführung der betroffenen Personen mit Ende der Jugendhilfe in das normale Aufnahmeverfahren, bis über den Asylantrag entschieden wurde)?