Untersuchungen zu den mutmaßlich durch Duogynon/Primodos geschädigte Patienten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung in Bezug auf ihre bislang vertretene Haltung, es bestehe "keine Veranlassung, weitere, aufwändige Untersuchungen alter Aktenbestände durchzuführen oder in Überlegungen zu einem Entschädigungsfonds oder Entschädigungszahlungen an mutmaßlich Duogynon®/Primodos®-geschädigte Patientinnen oder Patienten einzutreten" (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Das Präparat Duogynon® als Ursache embryonaler Fehlbildungen und die Entschädigung der Betroffenen" auf Bundestagsdrucksache 19/5738) aus dem am 8. Juli 2020 veröffentlichten Report "First Do No Harm" des britischen Independent Medicines and Medical Devices Safety Review (https://immdsreview.org.uk/downloads/IMMDSReview_Web.pdf), der u. a. feststellt, dass eine mögliche Verbindung zwischen dem hormonellen Schwangerschaftstest mittels des Medikaments Duogynon® und Fehlbildungen bei Neugeborenen besteht und nicht ausgeschlossen werden kann (siehe Punkt 3.135 der Review) und u. a. Entschädigungen für die mutmaßlichen Opfer fordert (siehe Punkt 3.136 ff. der Review)?