Untersuchung einer Aufwärmstrategie in einigen Audi-Fahrzeugmodellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. die Untersuchungskommission "Volkswagen" die Aussage des VW-Konzerns, dass die in einigen Audi-Fahrzeugmodellen genutzte Aufwärmstrategie "nach Herstellerangaben auf dem Prüfstand wie auf der Straße gleichermaßen angewendet" (vgl. z. B. S. 24 des Untersuchungsberichts der Untersuchungskommission "Volkswagen") werde, durch eigene Tests im Rahmen der damaligen Untersuchungen für den Untersuchungsbericht vom 22. April 2016 auf ihre Richtigkeit überprüft, und wenn nein, warum hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. die Untersuchungskommission "Volkswagen" allein auf die Herstellerangaben verlassen?<br /> <br /> Welche Fahrzeugmodelle hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. die Untersuchungskommission "Volkswagen" nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts auf Abgasmanipulationen durch eine Aufwärmstrategie geprüft, und welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Aufwärmstrategie hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. die Untersuchungskommission "Volkswagen" bei diesen Fahrzeugmodellen jeweils gezogen?