Untersuchung der Todesfälle auf dem Maidan durch die ukrainische Regierung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den weiteren Verlauf der Untersuchung der ungeklärten Todesschüsse auf dem Maidan durch die aktuelle ukrainische Regierung und ihre Ergebnisse, nachdem erhebliche Zweifel an der Untersuchung öffentlich wurden und der Generalstaatsanwalt bereits vor dem Ende der Untersuchung eine Schuldzuweisung an Viktor Janukowitsch verkündete (vgl. www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2014/ 0410/maidan.php5), und inwiefern wird die Bundesregierung ihre Möglichkeiten als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention nutzen, um im Falle unzureichender Ermittlungen die ukrainische Regierung zur Erfüllung ihrer Pflichten zu drängen, die u. a. dazu verpflichten, jeden einzelnen Tötungsfall – unabhängig von der Frage der staatlichen Verantwortlichkeit – amtlich zu dokumentieren und zu untersuchen?</p>