Untersuchung der Liegenschaft Barton Barracks in Ansbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen hat die BImA bisher ergriffen, um eine frühzeitige Untersuchung der Flächen und des Gebäudebestandes sowie der Altlastensituation auf dem Gelände der Liegenschaft Barton Barracks in Ansbach zu ermöglichen, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung gegenüber dem US-Militär, diese Untersuchungen im Sinne der Stadt Ansbach und des Freistaats Bayern zu erzwingen (siehe zu diesem Sachverhalt die Berichterstattung in der Fränkischen Landeszeitung vom 19. Mai, 20. Mai, 18. Juli und 9. August 2017)?