Unterstützungsmöglichkeiten für gründungswillige Hilfebedürftige
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, dass gründungswillige Hilfebedürftige, die in Sachsen ein Darlehen oder einen Zuschuss nach § 16c Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beantragen wollen, vom Jobcenter unter Verweis auf ein ebenfalls nachrangig zu vergebendes Mikrokreditprogramm der Sächsischen Aufbaubank ohne Negativbescheid abgewiesen werden und bei der Aufbaubank unter Verweis auf § 16c Absatz 2 SGB II ebenso verfahren wird, so dass aufgrund fehlender Negativbescheide in letzter Konsequenz gar keine Gründungsunterstützung erfolgt, und welche Lösungsmöglichkeit sieht die Bundesregierung für dieses Problem?</span>