Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 ausgeführt wird, es erfolgten "keine Direktzahlungen aus dem Bundeshaushalt an die ukrainische Regierung", während in der Übersicht der Bundesregierung zu den bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine vom 31. März 2025 zugleich finanzielle Hilfen des Bundesministeriums der Finanzen in Höhe von insgesamt 7,88 Mrd. Euro, darunter auch Leistungen zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit der Ukraine, unter anderem in Form von Zuschüssen zu einem vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Ukraine-Konto, ausgewiesen werden, und nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen Direktzahlungen und sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen?