Unterstützungsleistungen der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab wann genau werden Opfer und Angehörige terroristischer Anschläge, von Unglücksfällen und Naturkatastrophen auch in Deutschland, zumal wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, von der laut ihrer Homepage bislang als Teil der operativen Einheiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) organisierten Koordinierungsstelle der Bundesregierung "Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe" (NOAH) (www.bbk.bund.de/DE/Themen/NOAH/noah_node.html) entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 85), wonach die NOAH "für die Tätigkeit auch in Deutschland als Ombudsstelle ausgerichtet" werden soll, Unterstützung in Anspruch nehmen können, und welche konkreten Unterstützungsleistungen wird die künftige "Ombudsstelle" über die bislang schon angebotene "akute und längerfristige psychosoziale Versorgung" hinaus anbieten?