Unterstützung von Zuwendungsempfängern durch Beratung der Bundesregierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung als Fördermittelgeber – etwa in der Bundesförderung Breitband – den durch die Bundesregierung geförderten Institutionen, zum Beispiel Kommunen oder Unternehmen, für den Fall von zuschussgefährdenden Zwischenfällen durch Dritte, insbesondere Auftragnehmer und/oder Subunternehmer, durch konkrete Beratung zum Beispiel in der Vertragsgestaltung oder auch bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen (für einen konkreten Fall vgl. etwa www.rheinpfalz.de/lokal/kreis-bad-duerkheim_artikel,-breitbandausbau-lindenberg-will-zeichen-setzen-_arid,5377349.html)?