Unterstützung von Schulen der Metropolregion Ruhr bei der Umsetzung des Digitalpakts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Mittel, sowohl in monetärer als auch in materieller Form, sind zum aktuellen Stand nach der für die Umsetzung des Digitalpakts nötigen Grundgesetzänderung von Artikel 104c GG für die Schulen folgender Kreise und kreisfreien Städte der Metropole Ruhr (Wesel, Recklinghausen, Bottrop, Oberhausen, Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis, Dortmund, Hamm und Hagen) eingeplant?