Unterstützung von Frauenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden Frauenhäuser unterstützt, die nicht unter das Sozialschutz-Paket anlässlich der Corona-Pandemie fallen, da sie in keinem Rechtsverhältnis zu Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches stehen (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ, vom 27. März 2020), und wie soll die Anmietung von beispielsweise Hotels oder Ferienwohnungen zur Ausweitung der Frauenhauskapazitäten (vgl. Pressemitteilung des BMFSFJ vom 27. März 2020) finanziert werden?