Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern im Kampf gegen die Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form planen die Mitglieder der G20 nach Kenntnis der Bundesregierung, die Entwicklungs- und Schwellenländer im Rahmen der beschlossenen 5 Billionen US-Dollar, die in die Weltwirtschaft investiert werden sollen, bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen (www.bundesregierung.de/ breg-de/themen/buerokratieabbau/ausserordentliches-gipfeltreffen-der-staats-und-regierungschefs-der-g20-erklaerung-zu-covid-l9-1735452), und in welcher Form (Art und Umfang) wird Deutschland sich dabei einbringen? <br /> <br /> Inwieweit plant die Bundesregierung durch eigene bilaterale bzw. durch Mitwirkung an multilateralen Maßnahmen – insbesondere bei der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Rahmen des Pariser Clubs – wie Schuldenerlassen, Aussetzen von Rückzahlungen und Stundung von Zinsen Entwicklungsländern zur Bewältigung der Corona-Pandemie nötige finanzielle Spielräume zu eröffnen (www.rnd.de/politik/corona-pandemie-minister-muller-fordert-schuldenerlass-fur-arme-lander-GPRT-JUEMEJDEJLI 7QKHAWO7NDA.html), und erachtet sie die Ausdehnung von Sonderziehungsrechten beim Internationalen Währungsfonds als geeignete kurzfristige Maßnahme, um Entwicklungsländern unbürokratisch frische Finanzmittel zur Verfügung zu stellen (https://ftalphaville.ft.com/2020/03/20/l584709367000/It-s-time-for-a-major-issuance-of-the-IMF-s-Special-Drawing-Rights/)?