Unterstützung nicht versicherungspflichtiger Flüchtlinge bei Behandlungsfehlern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben nach Ansicht der Bundesregierung auch Flüchtlinge, die nach § 264 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als "nicht versicherungspflichtig" gelten, im Falle eines Behandlungsfehlers genauso wie andere gesetzlich Versicherte Anspruch darauf, von der Krankenkasse gemäß § 66 SGB V mit einem Gutachten unterstützt zu werden, und falls nein, erwägt die Bundesregierung, hier mit einer gesetzlichen Änderung Abhilfe zu schaffen, damit nicht versicherungspflichtige Flüchtlinge im Falle von Behandlungsfehlern Unterstützung von Seiten der Krankenkasse erhalten können und Arztfehler bei dieser Personengruppe nicht ungesühnt bleiben?