Unterstützung für den Reisevertrieb im Kontext der Regelungen der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern stellen die Regelungen zu den Ausfallund Vorbereitungskosten im Kontext der Überbrückungshilfe III eine Hilfestellung für den Reisevertrieb dar, wenn nicht nur Leistungen aus der Überbrückungshilfe I und II angerechnet werden, sondern auch Fälle ausgeklammert werden, bei denen über die bisherige Provisions- und Margenregelung Unterstützungsleistungen gewährt worden sind?