Unterstützung für aufgrund der Corona-Pandemie von Insolvenz bedrohte Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April 2021 hinweg ein potenzielles Mittel zur Unterstützung der pandemiebedingt eingetrübten Wirtschaftslage ist? <br /> <br /> Welchen Auslegungsmaßstab legt die Bundesregierung dem Ausnahmetatbestand in § 1 Absatz 3 Satz 3 erste Alternative des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, dass "offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht", zugrunde, und geht die Bundesregierung davon aus, dass geschädigte Unternehmen aufgrund der mangelnden Kenntnis von der Insolvenzlage durch weiterlaufende Geschäftsbeziehungen Liquiditätslücken bei gesunden Unternehmen verursachen können?