Unterstützung des illegal inhaftierten Terrorverdächtigen Khaled El Masri bei der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche an die USA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung – nach der endgültigen Rechtskraft des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 24. Juli 2014, Az.: 28761/11, 7511/13), wonach Polen für die illegale Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger jeweils 100 000 Euro Schmerzensgeld an sie zahlen muss –, Khaled El Masri bei der Durchsetzung seiner Entschädigungsansprüche an die Vereinigten Staaten von Amerika zu unterstützen bzw. ihn andernfalls ex gratia dafür zu entschädigen, dass er auf Entschädigungsansprüche an die Vereinigten Staaten von Amerika aus diplomatischen Gründen verzichten muss, und wenn nein, warum nicht?