Unterstützung des BMUB zu einem Freilandverbot bestimmter Neonikotinoide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Basis hat das BMUB bereits öffentlich seine Unterstützung für den Regulierungsvorschlag der EU-Kommission erklärt, ein Freilandverbot für die Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zu erlassen (vgl. https://de.reuters.com/article/deutschland-pestizide-hendricks-idDEKBN1E60PS), und warum sieht sich das BMEL zu einer Bewertung bisher noch nicht in der Lage?