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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-280155

Unterstützung der Stadt Zittau mit einer Klage gegen den polnischen Tagebau Turów

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wird die Stadt Zittau, die schon eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen den polnischen Tagebau Turów eingereicht hat (vgl. AZ CHAP(2021)336; AZ Rechtssache C-121/21 (C2021/C 138/30), bei den schweren Schäden, wie u. a. Grundwasserentzug, Grundwasserverschmutzung, Bodenbewegungen, Feinstaubbelastung, die schon jetzt das Stadtgebiet durch den Tagebau betreffen (siehe Dr. habil. Ralf E. Krupp, Gutachten zu den grenzüberschreitenden Auswirkungen einer Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów (Polen) auf die Gewässer in Deutschland, S. 62, Dr. Sylwester Kraśnicki, &quot;Grenzüberschreitende Auswirkung des Braunkohletagebaus Turów auf Grundwässer in Deutschland im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Tagebaus&quot;), von der Bundesregierung nicht mit einer Klage (als Klagebeteiligung/Streithelferschaft oder eigener Klage) gegen den Tagebau Turów unterstützt (vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/27704), um weitere absehbare Schäden und Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Infrastruktur und Gebäude zu verhindern bzw. Entschädigungen geltend machen zu können, und was plant die Bundesregierung bei weiterem Nichteinhalten des Abbaustopps durch die einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs zu unternehmen?