Unterstützung der Hotellerie- und Gastronomiebranche während der Coronakrise
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum rückte die Bundesregierung von ihrer bisherigen Ankündigung, Unternehmen und Betriebe aus der Hotellerie- und Gastronomiebranche mit einer Umsatzentschädigung von 75 Prozent der Einnahmen aus den entsprechenden Vorjahresmonaten zu unterstützen ab, um nun auf Antragsberechtigte mit einem Wert von mehr als 1 Mio. Euro lediglich eine Verlusterstattung, bezogen auf die ungedeckten Fixkosten, von maximal 70 Prozent anzuwenden, und bis wann können Unternehmen und Betriebe dieser Branche mit der von der Bundesregierung angekündigten Aufstockung des Höchstbetrags für (staatliche) Zuschüsse und Förderungen rechnen (www.food-service.de/news/p/47164)?