Unterstützung der Fitnessbranche während der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 befristeten Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie eine entsprechende Regelung für Betriebe der Fitnessbranche, die im Zuge der Corona-Pandemie ihren Kunden oftmals die Monate, in denen sie aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung schließen müssen, an die Vertragslaufzeit anhängt oder anderweitig erstattet und somit im kommenden Jahr mit erheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen hat?